Allgemeine Geschäftsbedingung

Napfényfürdő Aquapolis Szeged

I./ Allgemeine Bestimmungen

1. Die vorliegende Besucherinformation beinhaltet die Bedingungen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des von der Ligetfürdő Ingatlanfejlesztő és Fürdőüzemeltető Kft. (6726 Szeged, Torontál tér 1.) betriebenen Bads ’Napfényfürdő Aquapolis Szeged’ (im Nachfolgenden: Aquapolis).

2. Die Verhaltensregeln und Bedingungen, die bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Aquapolis (Becken, Rutschen und Wellness-Ruhebereich) einzuhalten sind, finden Sie in der Hausordnung der einzelnen Bereiche und in sonstigem Informationsmaterial für Besucher, von dem jeweils ein Exemplar bei der Badeleitung, den Kassen und in den Dispatcher-Räumen ausliegt.

Die Dienstleistungen von Aquapolis dürfen ausschließlich unter Einhaltung der vorliegenden Besucherinformation, der Hausordnung und sonstigem Informationsmaterial für Besucher in Anspruch genommen werden.

Für die Einhaltung der Regeln der Besucherinformation, der Hausordnung und sonstigem Informationsmaterial für Besucher ist das Personal von Aquapolis (Bademeister, Dispatcher, Sicherheitspersonal, usw.) verantwortlich.

Die Leitung von Aquapolis und deren Mitarbeiter sind berechtigt, denjenigen Besuchern, die nicht dazu bereit sind, die Regeln einzuhalten oder gar verletzen, die die Ordnung von Aquapolis oder die Ruhe der Besucher stören, die Dienstleistungen zu verweigern. In begründeten Fällen sind sie berechtigt, diese Besucher – auch unter Mithilfe von Amtspersonen – aus dem Gelände von Aquapolis zu entfernen.

 

II/ Öffnungszeiten und Eintritt

  1. Öffnungszeiten von Aquapolis

 

Schwimmbad (SZUE) + Strand

SZUE:

Wochentag: 06.00-22.00
Wochenende: 06.00-21.00

Strand (Erlebnisbecken außen): 1. Mai – 31. August (abhängig vom Wetter kann die Öffnungszeit verlängert werden) 08.00-20.00 Uhr

Erlebnisbecken mit Rutschen

Vor- und Nachsaison wochentags: 12.00 - 20.00 Uhr

Hauptsaison wochentags: 09.00 – 20.00 Uhr

am Wochenende und an Feiertagen (in Ungarn, Rumänien, und Serbien ) und zu besonderen Zeitpunkten: 09.00 – 20.00 Uhr

Betriebszeiten der Rutschen: täglich bis 19.30 Uhr

Die Rutschen sind wochentags abhängig von der Zahl der Besucher geöffnet. Einen Plan über die abschnittsweisen Öffnungszeiten finden Sie an den Kassen im Hauptgebäude und auf unserer Webseite www.napfenyfurdoaquapolis.com.

Wellnessbecken für Familien

Vor- und Nachsaison wochentags: 10.00 - 20.00 Uhr

Hauptsaison wochentags: 09.00 – 20.00 Uhr

Erlebnisbecken: täglich bis 19.30 Uhr

Die Erlebniselemente und die Saunen sind wochentags abhängig von der Zahl der Besucher abschnittsweise geöffnet. Einen Plan über die abschnittsweisen Öffnungszeiten finden Sie an den Kassen im Hauptgebäude und auf unserer Webseite www.napfenyfurdoaquapolis.com.

Heilbecken

Wochentags: 07.00 – 20.00 Uhr

Am Wochenende: 07.00 – 20.00 Uhr

Heilbehandlungen

Wochentags: 07.00 – 19.00 Uhr

Elektrische Behandlungen: 07.00 – 19.00 Uhr

Tagespflege

Wochentags: 07.00 – 19.00 Uhr

Wellness-Ruhebereich

Wochentags: 07.00 – 21.00 Uhr

Am Wochenende: 07.00 – 21.00 Uhr

Die Erlebniselemente und die Saunen sind wochentags abhängig von der Zahl der Besucher abschnittsweise geöffnet. Einen Plan über die abschnittsweisen Öffnungszeiten finden Sie an den Kassen im Hauptgebäude und auf unserer Webseite www.napfenyfurdoaquapolis.com.

Dienstleistungen und Behandlungen im Wellness-Ruhebereich

Täglich: 08.00 – 20.00 Uhr

Nachtbaden

An den angegebenen Tagen und  in den festgelegten Bereichen bis 24.00 Uhr

Parkplätze

00.00 – 24.00 Uhr durchgehend, (ohne Bewachung)

im Kellergeschoss des Hauptgebäudes und den Dienstleistungsgebäuden Karten mit Liniencode und Proximity-Kartenleser

4 unbedachte Behindertenparkplätze und 4 unbedachte Busparkplätze

 

Die Kassen schließen eine Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.

Der Beckenbereich ist 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten zu verlassen.

Im Interesse ihrer eigenen Sicherheit müssen die Besucher bei schlechtem Wetter, wie z.B. Sturm oder Gewitter, die auf dem Freigelände von Aquapolis befindlichen Außenbecken bzw. die mit den Außenbecken verbundenen Innenbecken, den Spielplatz und die Rutschen sowie die Rutschtürme verlassen. Die Mitarbeiter des Bads sind berechtigt, die hierfür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

Im Falle von Vis maior – hierzu zählen außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, wie z.B. Sturm oder Gewitter – wird den Besuchern der Preis der Badekarte weder anteilig noch vollständig zurückerstattet.

In den frequentierten Bereichen des Bads wurde unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsvorschriften  zur Sicherheit der Besucher ein Kameraüberwachungssystem installiert.

Der gesamte Bereich des Bads ist barrierefrei. Im Innenbereich sind die Gehwege für Sehschwache mit eine taktilen Spur versehen, um ihre Fortbewegung zu erleichtern. Außerdem gibt es einen behindertengerecht ausgestalteten Waschraum, eine Umkleidekabine und eine Dusche.

Die jeweils aktuellen und gültigen Daten und Informationen über die Öffnungszeiten, das Preisverzeichnis von Aquapolis, deren spezielle Bedingungen und eventuelle Modifizierungen  können Sie aus den Aushängen an der Kasse oder von der Webseite  von Aquapolis (www.napfenyfurdoaquapolis.com oder www.napfenyfurdoszeged.com) entnehmen.

Der Betreiber ist berechtigt, im begründeten Fall (technische Probleme, Veranstaltungen, usw. ) den Gesamtbereich oder Teilbereiche von Aquapolis zu schließen. Die Leitung von Aquapolis ist in diesen Fällen gegenüber den Besuchern zu keiner Schadenersatzleistung verpflichtet.

Laut den geltenden Rechtsvorschriften, die den Betrieb von öffentlichen Bädern vorschreibt, sind im Falle des Erreichens einer gleichzeitigen Höchstbelastung der Becken bzw. der Nutzung sonstiger Dienstleistungen der Aquapolis weitere Besucher nicht berechtigt, die Dienstleistungen von Aquapolis in Anspruch zu nehmen.

Bei Verschlechterungen von Dienstleistungen, die aus technischen Problemen herrühren, behält sich der Betreiber das Recht vor, selbst zu entscheiden, ob er Preisänderungen vornimmt.

Der Gast in Napfényfürdő nimmt zur Kenntnis, daß sowohl wegen Wartungs- und Wiederaufbauwerke, als auch nicht regelmäßigen Ereignisse, Programme stehen die Wasseroberflächen der Swimmbecken teilwise oder voll nicht zur Verfügung. Über diese Tatsache informiert Napfényfürdő Ihre Gäste im Voraus.

2. Der Zutritt zum Aquapolis und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen erfolgt in der Reihenfolge der Ankunft der Besucher. Eine Ausnahme hiervon bilden im Voraus angemeldete Gruppen, Schwangere, Seh- und Hörgeschädigte,  Gehbehinderte und Menschen mit anderer Behinderung sowie Vertragspartner von Aquapolis.

3. Der Zutritt zu Aquapolis und die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder einer Dauerkarte möglich.

4. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erhalten die Besucher eine digitale Armbanduhr (im Nachfolgenden: Armbanduhr), die an dem Tag, an dem sie erworben wird, gültig ist, zum einmaligen Eintritt berechtigt, nicht zurückgetauscht werden kann und nicht auf andere übertragbar ist sowie die ausgewählten Dienstleistungen ermöglicht. Außerdem bekommen die Gäste einen Beleg (oder auf Wunsch eine Rechnung), den/die sie bis zum Verlassen des Bads aufbewahren müssen.

Außerdem besteht die Möglichkeit des Erwerbs einer Karte, die innerhalb von 60 Kalendertagen zum zehnmaligen Eintritt berechtigt und beim Eintritt zum Bad vorzuzeigen ist.

Im Falle des Erwerbs einer Dauerkarte können je nach Typ der Dauerkarte Dienstleistungen bis zum Tag des Ablaufs der Karte in Anspruch genommen werden.

Dauerkarten, mit einem biometrischen Identifizierungscode sind nicht übertragbar und dürfen ausschließlich vom Eigentümer der Dauerkarte verwendet werden, um Missbräuche zu vermeiden. Der Tausch bzw. die Rückgabe von Dauerkarten ist nicht möglich. Verloren gegangene Dauerkarten und somit der Verlust der Uhr, die zum Eintritt in das Bad für eine bestimmte Dauer berechtigt, geht mit dem Verlust des eingezahlten Gegenwerts und des Kautionsbetrags einher.

5. Der Umkleideschrank kann frei ausgewählt werden, wobei dieser mit der Uhr geöffnet bzw. geschlossen wird. Nach der Auswahl des Schranks erscheint dessen Nummer auf dem Info-Terminal. Im Falle eines Verlusts der Uhr kann das Öffnen des Schranks ausschließlich im Beisein des Sicherheitsdienstes durch Aufnahme des Inhalts des Schranks erfolgen, worüber ein Protokoll erstellt wird.

Die in den Umkleidekabinen ausgehängten Piktogramme sind Ihnen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Umkleideschränke behilflich.

6. Außer dem Öffnen und Schließen der Umkleideschränke erfolgt der Zugang zu den einzelnen Sektoren, die Inanspruchnahme der Heilbehandlungen und der Verzehr von Speisen und Getränken in den Gaststätten durch die Verwendung der Armbanduhr und/oder durch Zahlung mit Bargeld. Verwendet der Besucher die Armbanduhr bei der Zahlung in der  Gaststätte, erhält er ebenfalls einen Beleg, der aufbewahrt werden sollte, um bei der Zahlung eventuelle auftretende Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.

Bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen sind für die Höhe der Beträge, mit denen die Armbanduhr belastet ist bzw. die darauf gut geschrieben ist bzw. hinsichtlich der Abrechnung dieser die im Informationssystem von Aquapolis gespeicherten Daten maßgebend.

7. Für die Unversehrtheit der Armbanduhr, die beim Eintritt in das Bad vergeben wird sowie für den in dieser Uhr gespeicherten Konsum übernehmen die Besucher eine uneingeschränkte materielle Haftung. Für sämtliche Schäden und Kosten im Zusammenhang mit dem Verlust, dem Diebstahl und der widerrechtlichen Verwendung des darauf gutgeschriebenen Betrags ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen.

8. Falls der Besucher die Armbanduhr im Bad verliert, die ihn zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen berechtigt, ist dieser verpflichtet, eine Uhrenersetzungsgebühr in Höhe von 2.000 HUF zu zahlen. Außerdem wird der nicht aufgebrauchte Geldbetrag, der auf dieser Armbanduhr vorher gespeichert wurde, in diesem Fall nicht zurückgezahlt.

9. Das Bad kann man über ein beliebiges Ausgangstor verlassen. Wenn aufgrund einer Zeitüberschreitung oder aus sonstigen Gründen (z.B. Kaution) keine Zahlungspflicht besteht, ermöglicht das System das Verlassen des Bads. Falls aus irgendwelchen Gründen eine Zahlungspflicht besteht, dann leitet das System den Besucher zur nächsten Kasse, wo er seiner Zahlungspflicht nachkommen kann. Danach kann man das Bad durch Einwerfen der „schuldenfreien” Armbanduhr in die Öffnung am Ausgangstor verlassen.

10. Beim Verkauf einer Armbanduhr, die zum mehrmaligen Eintritt berechtigt, speichert die Kasse die Identifizierungsdaten der Armbanduhr im System. Nach Beendigung der letztmaligen Verwendung ist die Armbanduhr beim Verlassen des Bads abzugeben.

11. Dauerkarten mit einem biometrischen Identifizierungscode werden nach Ablauf der bestimmten Frist durch das System nicht automatisch eingezogen. Somit besteht die Möglichkeit, dass die Dauerkarte verloren gehen kann. Aus diesem Grund wird für sämtliche Dauerkarten, die mit einem biometrischen Identifizierungscode versehen sind – hierzu zählen auch die kostenlosen Dauerkarten für Kinder – eine Kaution in Höhe von 2.000 HUF erhoben. Die Zahlung der Kaution erfolgt ausschließlich in Forint und mit Bargeld. Derjenige Besucher, der eine Dauerkarte erwirbt, ist berechtigt, die Armbanduhr mit nach Hause zu nehmen. Nach Ablauf der Nutzungsdauer erhält er die Kaution nach Rückgabe der Armbanduhr zurück.

12. Der Besucher ist berechtigt, die Dienstleistungen des Bads mit der biometrischen Dauerkarte bis zu dem Tage, an dem sie abgelaufen ist, in Anspruch zu nehmen. Unbegrenzte Dauerkarten können bis zum Tag des Ablaufs an jedem beliebigen Tag zu den Öffnungszeiten des Bads der angegebenen Berechtigung der Dauerkarte entsprechend genutzt werden. Eine Ausnahme hiervon sind hervorgehobene Zeiträume, wie gesetzliche Feiertage und arbeitsfreie Tage.

13. Eine Begleiter-Karte kann nur in bestimmten Fällen wie für Veranstaltungen, Schwimmen und sonstigem Unterricht erworben werden. Eine Begleiter-Karte berechtigt zu einem zweistündigen Aufenthalt im Bad.  Die Begleiter-Karte berechtigt nicht zur Nutzung der Becken und Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen. Neben der Verwendung der Begleiter-Karte ist es – falls ein nachweisbarer Missbrauch erfolgt – Pflicht eine Badekarte zu erwerben.

14. Organisierter Einzel- oder Gruppenunterricht im Schwimmen oder sonstiger Unterricht/Training (im Nachfolgenden: organisierte Aktivitäten) darf nur unter Aufsicht einer Lehrkraft/eines Trainers, der über die entsprechende Qualifikation verfügt, mit Genehmigung der  Ligetfürdő Kft. durchgeführt werden. Diejenigen, die Organisierte Aktivitäten durchführen sind verpflichtet, die Bestimmungen der Besucherinformation des Bads, der Hausordnung und des sonstigen Informationsmaterials für Besucher während ihrer Organisierten Aktivitäten restlos einzuhalten und einhalten zu lassen. Für die körperliche Unversehrtheit der Teilnehmer von Organisierten Aktivitäten haftet die beauftragte Lehrkraft/der Trainer. Für die Durchführung von Schwimm- und sonstigen Unterricht auf dem Gelände des Bads unterzeichnet die Lehrkraft eine schriftliche Haftungserklärung.

Auf dem gesamten Gelände des Bads ist es VERBOTEN regelmäßig oder zeitweise jedwegliche Handels-, Dienstleistungs- oder sonstige Verkaufstätigkeiten durchzuführen, die gegen Rechtsvorschriften jeder Art verstoßen, ferner für diejenigen, die  in keinerlei Vertragsverhältnis mit dem Bad stehen. Im Gesamtbereich des Bads sind sogenannte „aktive Marketingtätigkeiten” untersagt.

15. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht von Personen über 18 Jahren das Bad besuchen und die Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Becken für Schwimmer und Becken, in die die Rutschen führen, dürfen ausschließlich von den Personen genutzt werden, die schwimmen können – hierzu zählen auch die Teilnehmer des Schwimmunterrichts.

16. In der Vor- und Nachsaison gilt die gekaufte SZUE- und Strand-Eintrittskarte auch für die Nutzung des Heilbeckens.

 

III./ Preise, Zahlung

 

1. Das Preisverzeichnis von Aquapolis finden Sie an den Kassen und auf der Webseite von  Aquapolis www.napfenyfurdoaquapolis.com oder www.napfenyfurdoszeged.com.

Der für den Wellness-Ruhebereich zu zahlende Eintrittspreis enthält auch die Benutzungsgebühr für ein Sauna-Laken.

In den sonstigen Bereichen von Aquapolis können Sie sich gegen Kaution einen Bademantel und Handtücher ausleihen. Die Kaution für die ausgeliehenen Gegenstände bekommen sie zurück, wenn sie diese an dem Tage, an dem sie ausgeliehen wurden, zurückgeben. Falls die Rückgabe der Gegenstände nicht an dem Tage erfolgt, an dem sie ausgeliehen wurden, wird die Kaution nicht zurückerstattet. Die Zahlung der Kaution kann nur mit Bargeld und nur in Forint erfolgen.

2. Die Besucher sind verpflichtet, den Gegenwert der Dienstleistungen, die sie in Anspruch nehmen möchten, vor Beginn der Inanspruchnahme zu begleichen. Um die Armbanduhr zur Zahlung an Verkaufsstellen, die sich im Aquapolis befinden, zu nutzen, muss die Armbanduhr an den Kassen am Eingang mit einem Guthaben „aufgefüllt” werden.  Das Auffüllen ist nur mit Bargeld und nur in Forint möglich. Eine Zahlung mit der Armbanduhr ist bis zur Höhe des Guthabens an den angegebenen Verkaufsstellen möglich.

Das Guthaben, mit dem die Armbanduhr vorher „aufgefüllt” wurde, welches aber nicht aufgebraucht wurde, wird an der Kasse beim Verlassen des Bads in Bargeld zurückerstattet.

Für die Dienstleistungen im Aquapolis kann man mit Bargeld, mit Karte, mit der SZÉP-Karte und der Karte der Krankenkasse bei Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und der gültigen Rechtsnormen zahlen. Für Gäste des Hotels Forrás ist ein Zimmerkredit möglich.

Eine konkrete Dienstleistung kann mit der SZÉP-Karte oder der Karte der Krankenkasse – und solchen die Bargeld ersetzen – bezahlt werden.

Über sämtliche Verkäufe erhalten Sie an den einzelnen Verkaufsstellen einen gesonderten Beleg (auf Wunsch auch eine Rechnung). (Ausgenommen hiervon sind die Thai-Massage-Behandlungen, da die Belege hierfür an den Kassen ausgestellt werden).

Die Belege, die über die Inanspruchnahme der Dienstleistungen ausgestellt wurden, sind bis zum Verlassen des Bads aufzubewahren.

3. Eine ermäßigte Eintrittskarte oder Dauerkarte kann nur bei Vorlage des Ausweises, der zur Ermäßigung berechtigt oder einer sonstigen Bescheinigung auf Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

4. Sämtliche für Aquapolis geltende Preise sind in Forint festgelegt.

Der Gegenwert für die Dienstleistungen in Aquapolis kann in Forint oder Euro (bis zu einem Nennwert der Banknoten von max. 100 EUR zu einer ganzen Summe, bei einem Preis mit Kommastellen in jedem Fall zu einer aufgerundeten Summe) unter Anwendung eines täglich festgelegten und an den Kassen ausgehängten Kurses gezahlt werden. (Eine Ausnahme bilden die konkret festgelegten Dienstleistungen, die ausschließlich in Forint zu zahlen sind.)

5. Hält sich der Besucher in Aquapolis über die Dauer der Gültigkeit seiner Eintrittskarte auf – wird ein Aufpreis berechnet, der in dem jeweils gültigem Preisverzeichnis angegeben und beim Verlassen des Bads an der Kasse zu entrichten ist.

6. Im Falle des Erwerbs einer biometrischen Dauerkarte für Erwachsene kann eine kostenlose Dauerkarte für Kinder – infolge der begrenzten Vorschriften des Mehrwertsteuergesetzes – nur im Falle des Kaufs einer Dauerkarte für Erwachsene erworben werden. Eine nachträgliche Beanspruchung oder eine nachträgliche Modifizierung einer beliebigen Dauerkarte ist nicht möglich.

Beim Erwerb einer Dauerkarte für Kinder muss auch das Kind anwesend sein.

7. Im Falle eines Verlusts bzw. Diebstahls der Armbanduhr für Dauerkarten jeder beliebigen Art, übernimmt Aquapolis keine Haftung.

 

IV. Aufbewahrung von Wertgegenständen

 

Unseren Besuchern steht eine begrenzte Anzahl von Safes zur Verfügung für deren Nutzung außer der Zahlung einer Kaution eine Gebühr berechnet wird, die im jeweils gültigen Preisverzeichnis angegeben ist.

Der Betreiber übernimmt nur für die in den Safes aufbewahrten Gegenstände bis zu einem Wert von max. 50.000 HUF die Haftung. Für Gegenstände, die in den Umkleideschränken aufbewahrt werden bzw. für Schäden, die aus dem Verlust von dem auf dem Gebiet von Aquapolis  unbewacht zurückgelassenen Gegenständen (hierzu zählen auch die an den Garderobenhaken, in Ruhebereichen, Fluren, Warteräumen, Beckenräumen zurückgelassenen Gegenstände) herrühren, wird keine Haftung übernommen. Um verlorene bzw. Fundgegenstände kümmert sich der Sicherheitsdienst des Bads. Für den Verlust der Armbanduhr des Safes berechnet der Betreiber eine Uhrenersatzgebühr in Höhe von 2.000 HUF.

 

V. Spezielle Vorschriften für Dienstleistungen im Wellness- und Heilbereich

 

1. Spezielle Vorschriften für Dienstleistungen im Wellness-Bereich

Die Dienstleistungen im Wellness-Bereich des Aquapolis können am Wellness-Dispatcherschalter bzw. bestimmte Dienstleistungen an den Kassen bezahlt werden. Die Dienstleistungen im Wellness-Bereich sind von den Besuchern jeweils im Voraus zu zahlen.

Am Wellness-Dispatcherschalter gibt der Besucher an, welche Wellness-Dienstleistungen er in Anspruch nehmen möchte. Der Termin der Dienstleistung wird mit dem Besucher vereinbart.

Für die Inanspruchnahme von Wellness-Dienstleistungen ist der Termin im Voraus zu vereinbaren (mindestens 48 Stunden vor dem gewünschten Termin); anderenfalls kann der Betreiber dem Gast nicht zusichern, dass er die Dienstleistung zu dem entsprechenden Zeitpunkt in Anspruch nehmen kann.

Nach der Bezahlung erhält der Besucher am Wellness-Dispatcherschalter eine sogenannte Behandlungskarte, auf der der Typ der Dienstleistung, der genaue Termin und der Ort angegeben sind. Der Besucher bescheinigt mit der Behandlungskarte, dass er zu Inanspruchnahme der Dienstleistungen berechtigt ist.

Für die Inanspruchnahme der Wellnessdienstleistungen sind außerdem die sonstigen Bestimmungen der vorliegenden Besucherinformation maßgebend.

2. Spezielle Vorschriften für Dienstleistungen im Heilbereich

Die Dienstleistungen im Heilbereich des Aquapolis können am Dispatcherschalter für Heilbehandlungen bezahlt werden. Die Dienstleistungen im Heilbereich sind von den Besuchern jeweils im Voraus zu zahlen. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die von der Krankenkasse unterstützt bzw. finanziert werden, ist ausschließlich mit einem Rezept möglich.

Über die Art und Weise der Inanspruchnahme von Heilbehandlungen, die Vorschriften der Behandlung und deren Art und Weise  erhält der Besucher von Aquapolis Informationen am Dispatcherschalter für Heilbehandlungen.

Für den Fall der Behandlungen, die von der Krankenkasse erstattet werden, erhält der Besucher ein Exemplar des Behandlungsbogens, das zum Rezept gehört, welches er nach jeder Behandlung unterschreibt, um zu bestätigen, dass die Behandlung erfolgt ist. Der Besucher ist verpflichtet, diesen Behandlungsbogen zu jeder Behandlung mitzubringen, auf dem vom Bad bestätigt wird, dass die dort angeführten Behandlungen geleistet wurden.

Derjenige Besucher, der die Dienstleistungen im Heilbereich in Anspruch nimmt, kann mit seiner Armbanduhr, die ihm ausgehändigt wurde, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen, zu denen die Armbanduhr berechtigt.

Aquapolis leistet Heilbehandlungen ausschließlich auf ärztliche Verordnung und übernimmt für akute Fälle keine ärztliche Versorgung.

Falls der Besucher, der die Behandlungen im Heilbereich von Aquapolis  in Anspruch nimmt, auch sonstige Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte, kann er diese am Dispatcherschalter für Heilbehandlungen auswählen und den Gegenwert dort begleichen.

 

VI. Spezielle Vorschriften für das Parken

 

Die einschlägigen Vorschriften für die Nutzung der Parkplätze von Aquapolis sind in der Parkordnung, die an den Parkplätzen angebracht ist und an den Kassen ebenfalls ersichtlich ist, enthalten.

 

VII. Kundendienst, Behandlung von Beschwerden, Rechtsbehelf

 

In Aquapolis Szeged findet ein verbraucherfreundliches Kundendienst- und Beschwerdenbehandlungssystem, das sich auf alle Bereiche des Bads erstreckt, Anwendung.

Die Besucher erhalten in mehreren Sprachen (ungarisch, englisch, deutsch, rumänisch und serbisch) vorab Informationen über die Inanspruchnahme der Dienstleistungen und im Zusammenhang mit dem Betrieb des Bads. Hierzu zählen die für jeden Besucher zugänglichen Besucherinformation, die Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Hausordnung sowie die Liste der Aufsichtsorgane, die man für den Fall des Rechtsbehelfs aufsuchen kann.

Die Besucher sind berechtigt, in mündlicher oder schriftlicher Form Anmerkungen über die Art und Weise der Dienstleistungen, deren Qualität und das Verhalten der Mitarbeiter, die die Dienstleistungen ausführen, zu machen. Das Besucherbuch liegt am Dispatcherschalter bzw. in den Bereichen, wo die einzelnen Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können, aus.

Der Besucher ist ebenfalls berechtigt, auf dem Postwege, per Telefax oder per E-Mail seine Meinung oder Beschwerde an das Bad zu senden.

Im Falle einer persönlichen Beschwerde ist der direkt angesprochene Mitarbeiter berechtigt, im Rahmen seiner eigenen Befugnis das Problem zu lösen. Falls dies nicht möglich ist, unterrichtet er hiervon den diensthabenden Schichtleiter, der die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung des Problems einleitet.

 

VIII. Umgang mit grenzüberschreitenden Beschwerden

 

Lehnt dass Aquapolis die Behandlung einer Beschwerde von einem Gast mit Wohnsitz außerhalb Ungarns, in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in Island oder Norwegen ab, der Verbraucher kann das Europäische Verbraucherzentrum (European Consumer Centre) seines jeweiligen Landes kontaktieren. Die Kontaktinformationen des Netzes der europäischen Verbraucherzentren (European Consumer Centres' Network) finden Sie auf der Webseite der Europäischen Union: http://ec.europa.eu/consumers/solving_consumer_disputes/non-judicial_redress/ecc-net/index_en.htm.

 

IX. Sonstige Bestimmungen

 

1. Der Besucher von Aquapolis erkennen mit dem Erwerb der Dienstleistungen die Bestimmungen der Besucherinformation, der Hauordnung und des sonstigen Informationsmaterials für die Besucher auf sich gesehen als verbindlich an.

2. Die Besucher von Aquapolis erklären sich mit dem Erwerb der Dienstleistungen damit einverstanden, dass Fotos von ihnen ohne vorherige Aufforderung erstellt und in beliebigen Medien oder in beliebiger gedruckter Form unter Ausschluss der nachträglichen Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten und materiellen Forderungen (ausschließlich) vom Betreiber  und mit seinem Wissen und seiner Genehmigung veröffentlicht werden dürfen.  Aquapolis ist berechtigt, die auf seinem Gelände angefertigten Fotos für eigene Werbezwecke und Promotionstätigkeiten frei zu verwenden.

Die Besucher von Aquapolis geben laut der vorliegenden Besucherinformation mit dem Erwerb der Dienstleistungen ihr Einverständnis zur Aufzeichnung des Fotos und zum Umgang mit diesen.

3. Für die in der vorliegenden Besucherinformation und sonstigem Informationsmaterial für  Besucher nicht geregelten Fragen sind die für den Betrieb von Aquapolis jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften – insbesondere die Regierungsverordnung Nr. 121/1996 (24.07.) über die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen Bädern sowie die Bestimmungen der Verordnung Nr. 37/1996 (18.10.) des Ministers für Gesundheit über die hygienischen Bedingungen bei der Errichtung und des Betriebs von öffentlichen Bädern – maßgebend.

 

Wir wünschen allen Besuchern einen angenehmen Aufenthalt und gute Unterhaltung!

 

Gültig ab 01. Januar 2013